Was ist unter «Mobiliarglas» zu verstehen?
Die Deckung von Mobiliarglas ist in unserer Hausratsversicherung direkt integriert. Als Mobiliarglas gilt Mobiliar aus Glas, welches nicht fest mit dem Haus oder der Wohnung verbunden ist – sowie Glas- und/oder Keramikplatten zum Kochen. Beispiele für Mobiliarglas sind unter anderem Glastische oder Wand-, Tisch- und Schrankspiegel. Lavabos und Badewannen gehören hingegen nicht zu Mobiliarglas und sind in der Regel über die Gebäudeversicherung versichert. Für Mieter und Mieterinnen sind Schäden an der Mietwohnung – darunter auch Glasschäden an Lavabo, Badewanne & Co. – übrigens über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.