Nein, Schäden an Mietautos oder Carsharing-Fahrzeugen sind in dieser Deckung nicht inbegriffen. Wir empfehlen, direkt beim Anbieter eine Versicherung für den entsprechenden Zeitraum zu lösen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Sie ist aber eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auf die Designerbrille des besten Freundes zu sitzen ist finanziell zwar noch erträglich, Missgeschicke, bei welchen Menschen verletzt werden, können jedoch schnell hohe Kosten zur Folge haben und mitunter sogar die finanzielle Existenz gefährden.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Versicherte und alle im selben Haushalt lebenden Personen vor den finanziellen Folgen eines Schadens, der gegenüber Dritten oder deren Eigentum verursacht wurde. Wenn der Nachbar auf dem vereisten Vorplatz der versicherten Person ausrutscht und sich Verletzungen zuzieht, haftet er bzw. sie als Grundstückbesitzer bzw. ‑besitzerin für den Schaden.
Wer gelegentlich das Auto anderer benützt oder seine Schlüssel aus den Augen verliert, bekommt mit unseren attraktiven Zusatzoptionen zudem noch mehr Sicherheit:

Weitere Informationen zu Deckung und Vertragskonditionen gibt es in unserer Leistungsübersicht oder in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

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