Die Deckung von Mobiliarglas ist in unserer Hausratsversicherung direkt integriert. Als Mobiliarglas gilt Mobiliar aus Glas, welches nicht fest mit dem Haus oder der Wohnung verbunden ist – sowie Glas- und/oder Keramikplatten zum Kochen. Beispiele für Mobiliarglas sind unter anderem Glastische oder Wand-, Tisch- und Schrankspiegel. Lavabos und Badewannen gehören hingegen nicht zu Mobiliarglas und sind in der Regel über die Gebäudeversicherung versichert. Für Mieter und Mieterinnen sind Schäden an der Mietwohnung – darunter auch Glasschäden an Lavabo, Badewanne & Co. – übrigens über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Die Migros Hausratversicherung schützt das gesamte Hab und Gut am versicherten Ort vor Gefahren wie Wasser, Feuer, Einbruch/Diebstahl und Naturgefahren. Zum Beispiel dann, wenn das Kücheninventar durch einen Küchenbrand zerstört wurde, oder wenn das Lieblingssofa wegen Hochwasser Schimmelflecken bekommt.
Reiselustigen, Sportbegeisterten oder Elektronikfans empfehlen wir unsere attraktiven Zusatzoptionen für noch mehr Sicherheit:

Die Versicherungssumme kann dabei nach den persönlichen Bedürfnissen bestimmt werden. Weitere Informationen zu Deckung und Vertragskonditionen gibt es in unserer Leistungsübersicht oder in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Schäden am liebevoll eingerichteten Zuhause sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch teuer sein. Eine Hausratversicherung versichert bewegliches Hab und Gut wie z.B. Mobiliar, Kleidung, Schmuck oder Elektronik vor den finanziellen Folgen im Schadenfall.

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